Honorar

Carolin Ebong Praxis für Psychotherapie München

 Erstgespräch (1h) 90€
Therapiesitzung/Coaching ( 90 Minuten) 120€
Paartherapie (90 Minuten) 180€

Das Honorar ist am Ende einer Sitzung in bar oder per Girocard zu entrichten. Sie erhalten eine Quittung und bei Bedarf auch eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Versicherung.

Psychotherapie ist nach §4 Nr.14 UStG umsatzsteuerfrei.

Sie können Termine bis zu 24 Stunden vor Beginn ohne Kosten absagen. Falls Sie später absagen, muss ich Ihnen die Hälfte des vereinbarten Satzes in Rechnung stellen. Falls Sie einen Termin ohne Absage verfallen lassen, ist der gesamte Honorarsatz fällig.

selbstzahler

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Dadurch bleibt der Vorteil bestehen, dass Formalitäten keine Rolle spielen. Beispielsweise bei Absicht eine Berufsunfähigkeits- Kranken- Zusatzversicherung abzuschließen oder einer Bewerbung für den Staatsdienst, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. So ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse von vielen Klienten nicht gewünscht.

private krankenversicherung

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie ganz oder zum Teil. Bitte informieren sie sich im Vorfeld bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

gesetzliche krankenkassen 

Die Behandlungskosten werden bisher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Gerne behandle ich Sie auch als Selbstzahler.

Carolin Ebong Praxis für Psychotherapie München
Praxis für Psychotherapie Carolin Ebong in München Großhadern
Carolin Ebong Praxis für Psychotherapie München

ermäßigung 

Studenten und Einzelpersonen mit niedrigem Einkommen können eine Ermäßigung erhalten. Bitte sprechen sie mich darauf an.

steuerliche absetzbarkeit

Psychotherapeutische Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen worden sind, können steuerlich als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Coaching/Beratung kann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Unternehmen geltend gemacht werden.

schweigepflicht

Ihre Daten sind bei mir sicher. Als Heilpraktikerin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, daher ist mir die Weitergabe Ihrer Daten an andere, ohne ihre Einwilligung, gesetzlich untersagt.